Tierheilpraxis Heiler-Hund
Die Individuelle Behandlung für ihren Hund

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a. Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin Heike Geiges- Henninger (THP Heiler Hund) –im Folgenden als „THP“ bezeichnet- und Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer, Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter über das Tier – im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen der THP und dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs.1 BGB. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der THP in Form von Beratung, Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt. Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn Kunde und THP einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrags treten die AGB in Kraft.
c. Die THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die THP aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder sie in Gewissenskonflikte bringen kann. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der THP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Die Verpflichtung in Notfällen zu helfen, bleibt von einer Ablehnung des Behandlungsvertrags unberührt.
a. Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die THP behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert und dadurch ein Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Tierbesitzer nicht (mehr) zu erwarten ist. Entsteht dem Tier durch Unterlassen der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden ein Schaden oder kommt das Tier dadurch zu Tode, kann die THP dafür nicht haftbar gemacht werden.
b. Die THP erbringt mit der Ausübung der Naturheilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier ihre Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit der Heilung des entsprechenden Tieres.
c. Die THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft die THP die Wahl über die geeignete Behandlung. Die THP behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an einen Tierarzt vor.
d. Vielfach werden vom Tierheilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal- funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode nicht garantiert und also auch kein Heilversprechen gegeben werden. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierbesitzers/ -betreuers abhängt, übernimmt die THP keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlichen anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Tierheilpraktiker schriftlich zu erklären.
a. Terminabsprachen sind verbindlich. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch von der THP bestätigt wurden.
b. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit dem tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.
c. Die THP behält sich das Recht vor, Termine sowie Seminare und Vorträge ( insbesondere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig, wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet.
d. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verspätungen seitens der THP kommen. Ab einer Verspätung die länger als 15 Minuten beträgt, wird der Kunde umgehend telefonisch/ per SMS informiert.
a. Vor Beginn der ersten Behandlung macht die THP eine umfassende Anamnese ( Befragung des Tierbesitzers sowie Untersuchung des erkrankten Tieres). Der Tierbesitzer ist angehalten, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Für Schäden am Tier, die aufgrund falscher Angaben entstehen, kann die THP nicht haftbar gemacht werden.
a. Die THP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Tierheilpraxis Heiler Hund.
b. Bei Hausbesuchen werden Fahrkosten berechnet. Berechnet wird die gesamte, durch die THP gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt). Die Höhe der Fahrkosten beträgt 0,40 Euro pro Kilometer.
a. Die Honorare sind vom Kunden für jeden Behandlungstag bar gegen Quittung zu bezahlen oder falls dies vereinbart wurde, nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegeben Konto an die THP zu überweisen. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift der THP sowie den Namen und die Anschrift des Kunden. Sie spezifisiert den Behandlungszeitraum und die zu bezahlenden Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt, jedoch spätestens nach 14 Tagen ohne Abzug von Skonto fällig.
b. Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.
c. Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht ( z. B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Auftraggeber in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz a) abzurechen. Auf Wunsch des Kunden hat die THP diese Beträge in Quittungen und Rechnungen gesondert auszuweisen.
d. In dem Fall des Ansatzes c) ist die THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragte des Kunden zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.
a. Soweit der Kunde auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §5 hiervon nicht berührt. Die THP führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
b. Soweit die THP im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach §2 Absatz c) dem Kunden über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des §5 Absatz a) und beschränkt sich der Umfang der Leistung durch die THP nach §2 Absatz c) nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
c. Die THP erteilt dem Dritten in Erstattungsfragen keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen können im Ermessen der THP honorarpflichtig abgerechnet werden.
d. Auskünfte in Erstattungsfragen kann die THP entgegen Absatz c) auch direkt an den Dritten weitergeben, wenn der Kunde die THP ausdrücklich und schriftlich von deren Schweigepflicht zu diesem Zweck entbunden hat.
a. Die Anmeldung zu Vorträgen und Seminaren muss schriftlich per Brief, Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich.
b. Bei Vorträgen und Seminaren gilt aus organisatorischen Gründen generell Vorkasse. Die Kursgebühr ist 14 Tage vor Kursbeginn auf das Konto der THP zu überweisen.
c. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers wird eine Gebühr von 15,00 Euro berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, wenn vom Teilnehmer kein Ersatz gestellt wird. Sofern es eine Warteliste gibt, wird auf die Gebühr verzichtet.
Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten diese gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich dem jeweils anderen Vertragschließenden vorzulegen.
Eine Berufshaftpflicht- Versicherung habe ich bei der Allianz Versicherung AG abgeschlossen.
Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der THP und den Kunden ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Freiburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Für den Fall, dass der Kunde Bestellungen über meine Webseite tätigt, weise ich hiermiet auf das Widerrufsrecht hin. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründe diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich ( THP Heike Geiges –Henninger; Tierheilpraxis Heiler Hund; Wolfsgrünstrasse 21; 79395 Neuenburg; Tel.: 0170/ 5332648 bzw. 07631/ 9325503; E-Mail: …) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen der Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in diesem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert oder in Frage gestellt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Heike Alexandra Geiges- Henninger Mobile Tierheilpraxis Heiler Hund Wolfsgrünstraße 21 79395 Neuenburg
Telefon: 07631/ 9325503 Handy: 0170/ 5332648 Email: info@heilerhund.de
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